Betriebsübergabe mit Liegenschaften – was ist zu beachten?

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Liegenschaften, in denen Gastronomie- oder Beherbergungsbetriebe untergebracht sind, stehen häufig im Eigentum der Geschäftsinhaber:innen. Bei der Planung einer Betriebsübergabe stellt sich damit in der Praxis die Frage, wie mit der Liegenschaft verfahren werden soll. Soll die Liegenschaft mitübergeben werden und damit im Betriebsvermögen verbleiben? Oder soll die Liegenschaft ins Privatvermögen übernommen werden? Ist die Übergabe entgeltlich oder unentgeltlich, etwa im Familienverband?

Vorausschauend handeln

Betriebsübergabe mit Liegenschaften Mag. Michael Bergmann Steuerberater, Unternehmensberater bei LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung.
Mag. Michael Bergmann Steuerberater, Unternehmensberater bei LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung.

Abhängig von der Art der Übergabe stellen sich durchaus unterschiedliche betriebswirtschaftliche, steuer-, sozialversicherungsrechtliche, aber auch haftungsrelevante Fragen. Hier gilt es, vorausschauend im Interesse beider Parteien (Übergeber:innen und Übernehmer: innen) zu handeln. Wird beispielsweise der Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieb in Form einer GmbH geführt, könnte durch Aufspaltung des Unternehmens in eine Besitzund eine Betriebsgesellschaft das Eigentum am Liegenschaftsvermögen über die Besitzgesellschaft bei den Übergeber: innen verbleiben.

Diese könnten zukünftig an die Betriebsgesellschaft vermieten, was dazu führt, dass hier noch Vermietungseinnahmen für die Übergeber:innen erwirtschaftet werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensübergaben sind vielfältig, oftmals komplex und mit unterschiedlichen Konsequenzen verbunden.

Für eine erfolgreiche Übergabe empfehlen wir jedenfalls sowohl Übergeber: innen als auch Übernehmer:innen, sich rechtzeitig und vorausschauend mit der geplanten Übergabe zu beschäftigen.

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